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Skandal um Parfüm: Die Hintergründe im Detail

Redaktion Redaktion
  • Mai 14, 2026

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magzin magzin

Ein „Skandal um Parfüm“ ist meist kein einzelner Fall, sondern ein wiederkehrendes Muster aus vier Vorwürfen: problematische Duftstoffe, irreführende Herkunft, Greenwashing und Betrug durch Fälschungen. Beim Skandal um Parfüm lässt sich vieles mit Rückrufen, Behördenwarnungen und Rechtsgrundlagen belegen, anderes bleibt Social-Media-Gerücht ohne belastbare Dokumente.

Wichtige Fakten auf einen Blick

  • In der EU gelten für Duftstoff-Allergene konkrete Kennzeichnungsschwellen: ab 0,001 Prozent in Leave-on-Produkten und ab 0,01 Prozent in Rinse-off-Produkten. Quelle: EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009.
  • Verifizierte Parfüm-Skandale betreffen häufig fehlende Transparenz bei Duftmischungen, Greenwashing mit ungeschützten Begriffen sowie White-Label-Produktion mit missverständlichen Herkunftsangaben. Prüfen lässt sich das über Etikett, PIF und Behördenhinweise.
  • Preisbehauptungen lassen sich besser einordnen, wenn Sie Vertriebssysteme prüfen: Selektiver Vertrieb und empfohlene Verkaufspreise sind erlaubt, Preisbindung kann kartellrechtlich relevant werden. Orientierung: EU-Wettbewerbspolitik.
  • Gefälschte Parfüms sind ein belegtes Gesundheitsrisiko, weil Inhaltsstoffe und Hygiene nicht kontrolliert werden; Warnungen erscheinen regelmäßig im EU-System Safety Gate (früher RAPEX). Datenbank: Safety Gate Warnmeldungen.
  • Verdächtige Kosmetika in Deutschland können Sie an das BVL melden; das BVL bündelt Informationen zu Produktwarnungen und zuständigen Behörden. Anlaufstelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
  • Für die schnelle Plausibilitätsprüfung reichen vier Checks: Batchcode auf Flakon und Schachtel muss übereinstimmen, INCI-Liste muss vorhanden sein, Händleradresse muss nachprüfbar sein, und das Produkt darf nicht ungewöhnlich billig sein.

Skandal um Parfüm: Welche Vorwürfe kursieren und was davon stimmt

Beim Parfüm Skandal tauchen in DACH besonders vier Vorwürfe wiederholt auf: „Duftstoffe gesundheitsschädlich“, irreführende Herkunftsangaben, Greenwashing bei Naturkosmetik-Labels und Parfüm Betrug durch Fälschungen. Von diesen Punkten sind Fälschungen und einzelne Kennzeichnungsverstöße am leichtesten verifizierbar, weil Behörden Rückrufe, Grenzbeanstandungen oder Warnmeldungen veröffentlichen, etwa über das EU-Warnsystem Safety Gate. Daten sind öffentlich recherchierbar: Safety Gate Warnmeldungen.

Ein belastbarer Hinweis sind dokumentierte Maßnahmen, zum Beispiel Vertriebsverbote, Rückrufe oder Beschlagnahmen durch Zollbehörden. In Deutschland werden behördliche Produktwarnungen unter anderem über die Portale der Bundesländer und teilweise über Bundesstellen gebündelt; das BVL ist dabei eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucherhinweise im Bereich Verbraucherschutz. Einstieg: BVL.

Unbelegte Behauptungen erkennt man an fehlenden Dokumenten: Screenshots ohne Aktenzeichen, „Laborberichte“ ohne Prüfnorm, oder pauschale Aussagen wie „alles krebserregend“ ohne Stoffnamen. Rechtsgrundlagen sind dagegen präzise: Für Kosmetika gilt in der EU die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 mit Pflichten zu Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei (PIF) und Kennzeichnung. Quelle: EUR-Lex, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.

Warum ist die Branche anfällig? Duftformeln gelten als Geschäftsgeheimnis, Lieferketten bestehen aus Rohstoffhändlern, Aromachemie und Abfüllern, und Margen entstehen über Marke und Distribution statt über Materialkosten. Der Schutz von Rezepturen ist in der EU über Geschäftsgeheimnisse geregelt, was Transparenzkonflikte begünstigt. Überblick: Richtlinie (EU) 2016/943 zu Geschäftsgeheimnissen. Ähnliche Muster finden sich in anderen Debatten um Intransparenz, siehe Skandale in anderen Branchen zeigen ähnliche Muster.

Gesundheitsrisiken durch Duftstoffe: Was Studien und Behörden sagen

Elegant display of designer perfume bottles featuring Chanel, Jimmy Choo, and Estee Lauder.
Foto von FILMASPER . auf Pexels

Bei Parfüm Inhaltsstoffe drehen sich viele Diskussionen um zwei Kategorien: Kontaktallergene und Stoffe, die über Umwelt oder Bioakkumulation auffallen. Für Kontaktallergie ist die EU-Regelung konkret: Bestimmte Duftstoffe müssen ab Schwellenwerten auf dem Etikett genannt werden, bei Leave-on-Produkten ab 0,001 Prozent, bei Rinse-off-Produkten ab 0,01 Prozent. Das ist in der EU-Kosmetikverordnung hinterlegt und betrifft klassisch 26 Duftstoff-Allergene in der Kennzeichnungspraxis. Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.

Ein häufig genanntes Beispiel aus der Allergendebatte ist Hydroxycitronellal, ein Duftstoff, der als Kontaktallergen bekannt ist und daher in Verbraucherinformationen regelmäßig auftaucht. Ob ein Stoff auf dem Etikett steht, hängt nicht vom „Trend“ ab, sondern von seiner Einstufung als deklarationspflichtiger Duftstoff und vom Überschreiten der Schwelle. Praktischer Check: Wenn ein Produkt stark beduftet ist, aber keine Allergene ausweist, ist das ein Warnsignal für Etikettmängel oder für ein Produkt außerhalb des EU-Rechtsraums.

Bei „Duftstoffe gesundheitsschädlich“ wird außerdem über Phthalate diskutiert, vor allem als Lösungsmittel oder Fixateur. In der EU sind mehrere Phthalate als besonders besorgniserregend eingestuft und in Anwendungen beschränkt; welche konkret betroffen sind, lässt sich über die ECHA-Übersichten zu Beschränkungen (REACH Anhang XVII) und SVHC-Listen nachvollziehen. Einstieg in REACH: ECHA zu REACH, Beschränkungen: ECHA Liste beschränkter Stoffe.

Ein weiterer Block sind synthetische Moschusverbindungen wie HHCB (Galaxolid) und AHTN (Tonalid), die in Umweltmonitoring und Stoffbewertungen auftauchen. Die Frage ist weniger „akut giftig“, sondern ob sich Stoffe in der Umwelt anreichern, und wie Regulierung über REACH und CLP zusammenspielt. CLP regelt Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe; das ist ein anderes Instrument als die Kosmetik-Kennzeichnung. Überblick: ECHA zu CLP.

Der Unterschied zwischen akuter Allergie und möglicher langfristiger Akkumulation ist praktisch relevant: Eine Kontaktallergie zeigt sich oft innerhalb von Stunden bis Tagen am Auftragungsort, während Persistenzthemen über Stoffbewertungen, Monitoring und Grenzsetzungen laufen. Grenzwerte lösen das Transparenzproblem nicht, weil viele Duftkomponenten als „Parfum“ zusammengefasst werden dürfen und Verbraucher ohne Allergiepass oft nur reaktiv herausfinden, was sie nicht vertragen. Der Mechanismus ist im EU-Recht angelegt: Duftmischungen sind als Sammelbegriff zulässig, solange die Kennzeichnungspflichten erfüllt werden. Quelle: Kosmetikverordnung, Kennzeichnungsregeln.

Greenwashing und Naturkosmetik: Wo Marketing und Realität auseinanderklaffen

Beim Parfüm Hersteller Kritik geht es oft nicht um illegale Inhaltsstoffe, sondern um Aussagen wie „clean“, „naturrein“ oder „frei von Chemie“. Diese Begriffe sind im EU-Kosmetikrecht als Marketingworte nicht automatisch geschützt, entscheidend sind belegbare Werbeaussagen und die Einhaltung von Grundsätzen für Kosmetik-Claims. Die EU-Kommission hat dafür gemeinsame Kriterien veröffentlicht, an denen sich Behörden und Gerichte orientieren. Dokument: Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zu Kosmetik-Claims.

„Vegan“ ist ein gutes Beispiel: Der Begriff sagt etwas über Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs, aber nichts über Allergene oder Reizpotenzial. „Natürlich“ ist ebenso unpräzise, solange keine Zertifizierung dahintersteht, denn auch Naturstoffe können starke Allergene sein. Für die Einordnung zählt, ob ein Produkt ein anerkanntes Regelwerk einhält, das Rohstoffe, Verarbeitung und Kontrollmechanismen definiert.

Bei Zertifizierungen werden in DACH vor allem drei Standards genannt: COSMOS, NATRUE und Ecocert. COSMOS ist ein Standardrahmen, der unter anderem erlaubte und nicht erlaubte Rohstoffklassen definiert und Audits vorsieht; NATRUE arbeitet mit Kategorien und Mindestanteilen natürlicher Rohstoffe; Ecocert ist eine Zertifizierungsstelle mit eigenen Programmen und Kontrollen. Maßgeblich sind die öffentlich zugänglichen Kriterien, nicht das Siegel als Grafik: COSMOS-Standard, NATRUE-Kriterien, Ecocert Kosmetik-Zertifizierung.

Abmahnungen wegen irreführender Werbung laufen in Deutschland typischerweise über Wettbewerbsrecht und Unterlassungsansprüche, oft auf Basis des UWG. Die konkreten Streitwerte variieren je nach Verfahren und Gericht; verifizierbar sind Fälle über veröffentlichte Urteile und Pressedatenbanken. Rechtsrahmen: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Für ein Gefühl, wie Greenwashing-Vorwürfe medial eskalieren können, hilft der Blick auf andere Branchenfälle wie Greenwashing-Vorwürfe wie beim More Nutrition Skandal.

Ein harter Prüfpunkt für Verbraucher ist die Zutatenkommunikation: Seriöse Naturkosmetik-Parfüms veröffentlichen eine nachvollziehbare INCI-Liste und erklären, wie Duft aus ätherischen Ölen oder isolierten Naturstoffen zusammengesetzt ist. Wenn ein Produkt nur mit „ohne“ Aussagen wirbt, aber keine Rohstoffherkunft und keine Zertifizierung nennt, ist die Aussagekraft praktisch null.

Herkunft und Lieferketten: Wenn das Label nicht zur Produktion passt

A stylish woman sprays perfume, captured in a dramatic black and white studio shot.
Foto von Behrouz Alimardani auf Pexels

Bei Parfüm ist die Herkunft oft weniger „Markenmagie“ als Lieferkette. Ein Kernproblem ist die White-Label-Produktion: Dieselben Lohnabfüller und Verpacker stellen für mehrere Auftraggeber her, vom Discounter bis zur Prestige-Linie, nur Rezeptur, Flakon und Vermarktung unterscheiden sich. In Frankreich konzentriert sich viel Know-how rund um Grasse (Alpes-Maritimes) sowie in industriellen Abfüll- und Konfektionierungsbetrieben in der Region Centre-Val de Loire. In Deutschland sitzen große Duftstoffhäuser und Produktionsstandorte unter anderem in Niedersachsen (Holzminden) und Nordrhein-Westfalen, die Vorprodukte liefern oder für Marken und Handelsmarken entwickeln. In der Türkei gibt es wiederum starke Kosmetikfertigung, etwa in der Industrieregion Istanbul und Kocaeli, die Abfüllung, Verpackung und komplette Serienproduktion für den Export übernimmt.

Verwirrend wird es bei Herkunftsangaben. „Made in France“ (bzw. „hergestellt in Frankreich“) suggeriert häufig eine durchgängige französische Wertschöpfung, rechtlich zählt aber meist der Ursprung nach Zollregeln: entscheidend ist die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung. Das kann im Extremfall bedeuten, dass ein Duftkonzentrat aus Deutschland kommt, der Flakon aus der Türkei, und die Abfüllung in Frankreich stattfindet, trotzdem wird Frankreich als Ursprung wahrgenommen, obwohl es faktisch „abgefüllt in Frankreich“ wäre.

Dass diese Grauzonen ausgenutzt werden, ist dokumentiert: Verbraucherschutz- und Marktaufsichtsbehörden (zum Beispiel in Frankreich die DGCCRF) berichten regelmäßig über Kontrollen zu irreführenden „Made in France“-Angaben bei Kosmetik und Mode, inklusive Beanstandungen und Sanktionen. Auch in Deutschland landen Fälle bei Wettbewerbsstellen und Gerichten, wenn Herkunftslabels den tatsächlichen Produktionsschritten nicht entsprechen oder nur ein letzter Minimalprozess im genannten Land stattfand.

Preisgestaltung bei Luxusparfüms: Wert oder Wucher?

Der Preis eines Luxusparfüms hat nur begrenzt mit dem Inhalt zu tun. Grob vereinfacht liegt der Block „Herstellung“ (Duftöl, Alkohol, Abfüllung, Qualitätsprüfung) häufig bei etwa 3-8 Euro pro Flakon. Die Verpackung kann weitere 5-15 Euro kosten, vor allem wenn Glas, Lackierung, Magnetkappen, Prägungen und aufwendige Umkartons eingesetzt werden. Der große Hebel ist Marketing: Kampagnen mit Testimonial, Foto- und Filmproduktion, Influencer-Budgets, Platzierungen am POS sowie Sampling können bis zu 40 Prozent des Endpreises ausmachen. Ab einem Verkaufspreis von 80 Euro entsteht so eine Kalkulation, in der Distribution, Handelsspannen und Markenmarge oft mehr wiegen als der Duft selbst.

Weil Markenpreise stark gesteuert werden, geraten Hersteller immer wieder in kartellrechtliche Debatten. In Deutschland prüften und prüfen Behörden und Gerichte Konstellationen, in denen vertikale Preisbindung (faktisch vorgegebene Mindestpreise) oder Druck auf Händler vermutet wird. In Frankreich untersucht die Autorité de la concurrence selektive Vertriebssysteme regelmäßig darauf, ob sie wirklich Qualitätskriterien sichern oder vor allem Preiswettbewerb dämpfen. Selektiver Vertrieb ist nicht per se verboten, er wird aber kritisch, wenn er als Vorwand dient, Händler auszuschließen oder Preise indirekt zu stabilisieren.

Parallel dazu existiert der Graumarkt: Ware wird in einem Land günstiger eingekauft und in einem anderen teurer verkauft. Innerhalb des EWR ist das oft legal, wenn die Produkte mit Zustimmung des Markeninhabers erstmals im EWR in Verkehr gebracht wurden (Erschöpfungsgrundsatz). Bei Importen von außerhalb des EWR kann der Markeninhaber dagegen häufig einschreiten. Preisunterschiede entstehen durch Mehrwertsteuer, Wechselkurse, unterschiedliche Handelsspannen, Promotions und länderspezifische Sortimente.

Fälschungen und Betrug: Wie man gefälschte Parfüms erkennt

Shelves of perfume bottles with sale signs.
Foto von Tanya Barrow auf Unsplash

Fakes sind nicht nur ein Ärgernis, sie können gefährlich sein. Praktisch erkennt man sie oft an Details, die im Original konsistent und sauber verarbeitet sind. Konkrete Checkpunkte:

  • Verpackungsqualität: unscharfe Schrift, verwaschene Logos, schlechte Prägung, fehlerhafte Farbtöne, ungleichmäßige Folierung oder Klebenähte.
  • Chargennummern: fehlt sie, ist sie nur aufgedruckt ohne Bezug zum Flakon, oder weicht die Batch-Logik vom üblichen Format der Marke ab. Idealerweise sind Nummern auf Schachtel und Flakon vorhanden und plausibel.
  • Barcode-Struktur: ungewohntes Layout, schlecht zentriert, mangelhafter Druck, oder auffällige Diskrepanzen zwischen angegebener Vertriebsregion und Händlerquelle.
  • Flakon: unsaubere Glasnähte, wackeliger Sprühkopf, undichte Crimpung, schiefer Steigschlauch, minderwertige Kappe, oder ein Sprühbild, das grob zerstäubt.

Das Risiko ist besonders hoch bei Online-Marktplätzen mit Drittanbietern, bei Duty-Free-Angeboten in Nicht-EU-Ländern (wo Rückverfolgung und Haftung schwieriger sein können) sowie bei temporären Pop-up-Stores mit starkem Rabattdruck. Warnsignale sind extrem niedrige Preise, fehlende Impressumsdaten, „Tester“ ohne klare Herkunft und Händler, die keine Retouren akzeptieren.

Gesundheitsrisiken sind real: Behördenberichte und Rückrufmeldungen nennen immer wieder gepanschte Inhaltsstoffe, fehlende oder falsche Konservierung und bakterielle Kontamination. Dokumentiert sind Fälle von starken Kontaktdermatitiden bis hin zu Verätzungen, wenn aggressive Lösungsmittel oder ungeeignete Duftchemikalien eingesetzt wurden. Wer Reizungen bemerkt, sollte die Nutzung sofort stoppen und das Produkt als Verdachtsfall behandeln, statt sich an den Duft „zu gewöhnen“.

Was Verbraucher tun können: Prüfen, melden, Alternativen wählen

Wer einen Verdacht hat (ungewöhnlicher Geruch, Hautreaktionen, fehlende Angaben, möglicher Fake), kann strukturiert vorgehen: Belege sichern (Fotos von Flakon, Verpackung, Chargennummer, Kaufbeleg, Händlerdaten) und dann melden. In Deutschland sind die Verbraucherzentralen eine erste Anlaufstelle für Beratung und Beschwerdewege, insbesondere wenn es um irreführende Werbung, Gewährleistung oder mögliche Gesundheitsrisiken geht. Bei sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten und Rückrufhinweisen ist außerdem das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) relevant, weil dort Informationen zu Produktrisiken und behördlichen Maßnahmen zusammenlaufen. Auf EU-Ebene werden gefährliche Produkte über das RAPEX-Schnellwarnsystem (Safety Gate) veröffentlicht, dort lassen sich Meldungen und Rückrufe recherchieren.

Zur Inhaltsstoffprüfung helfen Apps und Datenbanken, sofern man ihre Grenzen kennt: CodeCheck und ToxFox können INCI-Listen scannen oder manuell auswerten und markieren häufig Allergene, problematische Stoffgruppen oder Bewertungskategorien. INCI-Datenbanken (auch herstellernah oder unabhängig) helfen, einzelne Stoffnamen zu verstehen. Wichtig ist: Eine „rote“ Markierung ist meist ein Hinweis auf potenzielle Risiken oder Datenlücken, kein Beweis für Illegalität, ebenso bedeutet „grün“ nicht automatisch „unbedenklich“ bei individueller Sensibilisierung.

Wer Alternativen sucht, findet sie vor allem bei Marken, die vollständige Inhaltsstofflisten (inklusive Allergenen) transparent veröffentlichen, Phthalate klar ausschließen und sich unabhängig zertifizieren lassen (zum Beispiel nach anerkannten Naturkosmetik-Standards oder durch externe Audits). Praktisch lohnt sich ein Blick auf Herstellerseiten, auf klar benannte INCI-Listen und auf nachvollziehbare Prüfzeichen, statt auf vage „clean“ oder „frei von Chemie“-Versprechen.

Fazit: Gerücht oder Tatsache, die Einordnung

Bei „Parfüm-Skandalen“ muss sauber getrennt werden: verifizierte Fälle sind vor allem behördlich dokumentierte Rückrufe, Sicherheitswarnungen und Fälschungswellen, die über nationale Stellen und EU-Systeme wie Safety Gate/RAPEX sichtbar werden. Dazu zählen etwa Produkte mit verbotenen oder falsch deklarierten Stoffen, mikrobiologischen Problemen oder irreführender Kennzeichnung, sofern dies in offiziellen Meldungen oder Gerichtsentscheidungen belegt ist. Dem gegenüber stehen unbelegte Vorwürfe, die sich oft aus Social-Media-Posts, pauschalen „Gift“-Behauptungen oder fehlinterpretierten App-Bewertungen speisen, ohne Chargenbezug, Laborbericht oder behördliche Bestätigung.

Strukturelle Probleme bleiben dennoch: Die Branche ist komplex (viele Rohstofflieferanten, wechselnde Rezepturen, internationale Abfüllung), und die Transparenz ist begrenzt, weil Duftmischungen als Geschäftsgeheimnis gelten und nicht jeder Einzelstoff voll offengelegt wird. Dazu kommt eine Regulierung, die zwar Allergene und Sicherheitsbewertungen vorsieht, aber in der Praxis durch Kontrolldichte, Online-Handel und die Masse an Importen herausgefordert ist. Grauzonen entstehen besonders bei Marketingbegriffen wie „clean“, „natur“ oder „nachhaltig“, wenn klare Kriterien fehlen.

Der Ausblick ist daher zweigeteilt: Auf EU-Ebene laufen und wirken Gesetzgebungs- und Umsetzungsprozesse, die die Deklaration von Duftstoff-Allergenen weiter ausbauen sollen, und parallel werden Greenwashing-Verbote und strengere Vorgaben für Umweltclaims vorangetrieben, damit Versprechen messbarer und rechtlich belastbarer werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Duftstoff-Allergene müssen auf einem Parfüm deklariert sein?

In der EU gibt es klare Schwellenwerte für bestimmte Duftstoff-Allergene. Stoffe müssen ab 0,001 Prozent in Leave-on-Produkten und ab 0,01 Prozent in Rinse-off-Produkten deklariert werden, gemäß EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009. Diese Pflicht hilft bei der Bewertung von Allergierisiken.

Wie prüfe ich schnell, ob ein Parfüm möglicherweise gefälscht ist?

Vier einfache Checks reichen oft für eine erste Einschätzung: Batchcode auf Flakon und Schachtel muss übereinstimmen, die INCI-Liste muss vorhanden sein, die Händleradresse muss nachprüfbar sein, und der Preis darf nicht ungewöhnlich niedrig sein. Fehlen mehrere Punkte, ist Vorsicht geboten und eine Meldung an Behörden sinnvoll.

Wann ist eine Herkunftsangabe bei Parfüm irreführend?

Herkunftsangaben sind irreführend, wenn Label oder Marketing den Eindruck einer lokalen oder handwerklichen Produktion erwecken, obwohl Abfüllung oder Rezeptur anderswo stattfinden. White-Label-Produktion und mehrere Zulieferer können zu solchen Missverständnissen führen. Dokumentierte Nachweise wie PIF oder Zollbeschlagnahmen schaffen Klarheit.

Wie erkenne ich Greenwashing bei Naturparfüms im Laden?

Begriffe wie „natur“, „clean“ oder „nachhaltig“ sind nicht geschützt und können irreführend sein. Ohne geprüfte Zertifikate oder transparente Lieferketten bleibt die Behauptung oft eine Marketingaussage. Behördenverfahren und gesetzliche Vorgaben für Umweltclaims sollen diese Lücke schließen.

Welche Rolle spielt das EU-Safety-Gate bei Parfümwarnungen?

Safety Gate sammelt und veröffentlicht europäische Warnmeldungen zu Kosmetika, inklusive Parfüm mit verbotenen Inhaltsstoffen oder Hygieneproblemen. Verifizierte Rückrufe und Beschlagnahmen erscheinen dort und sind eine zuverlässige Quelle für Verbraucher-Checks. Das System ersetzt keine nationale Meldungspflicht, liefert aber europäische Übersicht.

Wie beeinflusst selektiver Vertrieb den Preis von Luxusparfüms?

Selektiver Vertrieb und empfohlene Verkaufspreise können höhere Endpreise erklären, sind aber erlaubt, solange keine rechtsverbindliche Preisbindung vorliegt, die kartellrechtlich problematisch wäre. Verbraucher sollten Vertriebskanäle prüfen, um Preisbehauptungen besser einzuordnen. Offizielle Hinweise zur EU-Wettbewerbspolitik geben zusätzlichen Orientierung.

An wen melde ich verdächtige Parfümprodukte in Deutschland?

Verdächtige Kosmetika können in Deutschland beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet werden, das Hinweise bündelt. Auch die Portale der Bundesländer und das Safety Gate sind hilfreiche Anlaufstellen. Dokumentierte Meldungen erhöhen die Chance auf Rückrufe oder weitere Prüfungen.

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